Personenstandswesen

Mainz / Schwerin

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern kooperieren bei der Beschaffung eines elektronischen Personenstandsregisters

 

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden der Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern ist im Mai 2010 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet  worden. Über die jeweiligen kommunalen Dienstleister beider Länder (KommWis und eGo-MW) wird in den nächsten Monaten die gemeinschaftliche Erarbeitung des Pflichtenheftes und die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens erfolgen.  Durch diese länderübergreifende Kooperation erhoffen sich beide Länder bessere finanzielle Rahmenbedingungen beim Lizenzerwerb und Einspareffekte bei den Einführungskosten. 

In 5  Arbeitsgruppen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für das Vergabeverfahren und die spätere Einführung einer landeseinheitlichen Lösung erarbeitet. In fachlicher Hinsicht begleiten die Arbeiten die jeweiligen Landesverbände der Standesbeamten und verschiedene Standesbeamte und Standesbeamtinnen aus den Kommunen beider Länder.

Finanziell werden von den Innenministerien beider Länder Mittel zur Beschaffung der Landeslizenzen bereitgestellt.

Die Vorschriften für die Beurkundung des Personenstands in Deutschland sind durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz – PStRG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122) neu gestaltet worden. Im Kern soll das Personenstandswesen vollständig auf die elektronische Abwicklung durch die Fachverfahren und die papierlose Führung des Personenstandsregisters umgestellt werden. Das Personenstandsgesetz (PStG) legt fest, dass spätestens ab dem 01.01.2014 die Personenstandsregister nur noch elektronisch geführt werden dürfen.  In beiden Ländern ist eine Registereinführung ab 2012 geplant.

Die Leistungsbeschreibung für das elektronische Personenstandsregister in beiden Ländern orientiert sich an dem Musterfachkonzept, das der Freistaat Bayern als Federführer des Deutschland-Online-Vorhabens Personenstandswesen sowie die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein erstellt haben.



Adresse
KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH
Hindenburgplatz 3
55118 Mainz
Kontakt
Support
Fon: 06131 / 6277-200
Fax: 06131 / 6277-288
Allgemein
Fon: 06131 / 6277-0
Fax: 06131 / 6277-288
Kontakt
Bitte verwenden Sie unser Kontaktformular