HINWEISGEBERSYSTEM DER KOMMWIS GMBH
gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die KommWis GmbH fördert eine offene und rechtskonforme Unternehmenskultur. Um mögliche Gesetzesverstöße oder schwerwiegende Missstände frühzeitig erkennen und unterbinden zu können, haben wir eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Meldungen können abgegeben werden durch:
- Beschäftigte der KommWis GmbH
- ehemalige Beschäftigte der KommWis GmbH
- Bewerberinnen und Bewerber sowie
- sonstige Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der KommWis GmbH in Kontakt stehen
Der Schutz des Hinweisgebers greift gemäß § 1 HinSchG nur, wenn sich der gemeldete Verstoß auf eine berufliche Tätigkeit bei oder im Zusammenhang mit der KommWis GmbH bezieht. Hinweise zu rein privaten Angelegenheiten fallen nicht unter das Gesetz.
Interne Meldestelle
Hinweise können vertraulich über folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: compliance-kommwis@tuta.com
Ein persönliches Gespräch mit der oder dem Compliance-Beauftragten kann auf Wunsch vertraulich vereinbart werden. Bitte nehmen Sie dazu per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben streng gewahrt. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Externe Meldestelle
Neben einer Meldung an die interne Meldestelle besteht die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden: www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle
Datenschutz: Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Hinweisgebersystems finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.