Kommunales Projektbüro OZG

Die kommunalen Spitzenverbände beauftragten die KommWis mit der Einrichtung und Organisation des Onlinezugangsgesetzes in Rheinland Pfalz. Hierzu wurde allen rheinland-pfälzischen Kommunen ein Vertragsangebot zum Beitritt zum Kommunalen Projektbüro OZG (KomPrOZG) unterbreitet. Im Dezember 2020 wurde das Quorum erreicht und das KomPrOZG hat mit dem 01.01.2021 seinen Projektstart vollzogen. In der Zwischenzeit sind nahezu alle kommunalen Gebietskörperschaften dem KomPrOZG beigetreten bzw. haben vorbehaltlich eines noch ausstehenden Gremienbeschlusses den Beitritt signalisiert.

Zur kommunalen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Im August 2017 ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems im Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, die einen verbesserten Onlinezugang für Bürger:innen und für Unternehmen sicherstellen sollen. Die Kernaufgabe und Herausforderung im Onlinezugangsgesetz liegt in der Verpflichtung, bis Ende 2022 alle OZG relevanten Verwaltungsleistungen online zur Verfügung zu stellen. Bereits im Jahr 2018 sind zwei Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen worden, die eine kostenfreie Nutzung sogenannter E-Government-Basisdienste – inzwischen im E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (EGovG RP) geregelt – umfassen.  Zudem wurde die Zusammenarbeit beim Identitätsmanagement vereinbart. Mit der Bereitstellung dieser technischen Grundlage ist zwar eine gute Ausgangsbasis für die Kommunen geschaffen worden, die organisatorischen Herausforderungen sind damit aber nicht gelöst. Denn der Bund hat in einem OZG-Umsetzungskatalog den Umfang der betroffenen Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf 575 Leistungsbündel festgeschrieben. Rund 460 davon wurden vom Bund und den Ländern mit kommunalem Bezug eingestuft. Die Umsetzung des OZG bzw. des Leistungskataloges erfordert daher einen immensen Koordinations- und Betreuungsaufwand.

Das KomPrOZG – Der Partner an Ihrer Seite

Das Ziel der Arbeit des KomPrOZG ist die Bereitstellung von Antragsverfahren an alle Kunden für alle OZG-Leistungen im kommunalen Vollzug sowie die Optimierung und die medienbruchfreie Überführung der Antragsdaten in eine geeignete digitale Vorgangsbearbeitung. Dieses Projektziel wird durch die so genannten Umsetzungsprojekte definiert und von den Aufträgen und Beschlüssen aus dem Anwenderbeirat flankiert. In speziellen Umsetzungsprojekten wird das Ziel durch die Beachtung von Fachverfahrensclustern erreicht.